Soziale Erhaltungsverordnung in Hamburg

Im Kampf gegen Verdrängung von alteingesessenen Mietern aus ihren Wohnungen in zentral gelegenen Mehrfamilienhäusern und gegen die Gentrifizierung durch Luxussanierungen, hat die Hansestadt Hamburg und auch andere Städte wie Berlin oder München die Reißleine gezogen und erlassen in zentralen und somit sehr beliebten Wohnlagen soziale Erhaltungsverordnungen - auch als Milieuschutz oder Erhaltungssatzung bezeichnet – und nutzen ihr Vorkaufsrecht, falls ein Kaufinteressent die sogenannte Abwendungsvereinbarung nicht abschließt, um sich an die erlassenen Regeln zu halten. Bauliche Veränderungen an einem Mehrfamilienhaus in Hamburg im Bestand / Altbau in einem Quartier mit sozialer Erhaltungsverordnung in Hamburg ist genehmigungspflichtig geworden und ohne die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) einzubeziehen geht nichts mehr! Man kann also unter anderem auch nicht mehr so einfach ein Haus mit Mietwohnungen in den unten genannten Stadtteilen in Eigentumswohnungen umwandeln. Das Verkaufen und Kaufen von Mietshaus in Hamburgs sehr beliebten Citylagen ist diesbezüglich nicht einfacher geworden.

 

Soziale Erhaltungsgebiete in Hamburg

Südliche Neustadt / 1995

St. Georg / 2012

St. Pauli (inkl. Karolinenviertel) / 2012

Sternschanze (Schanzenviertel) / 2013

Osterkirchenviertel / 2013

Altona Altstadt / 2014

Eimsbüttel Süd / 2014

Ottensen / 2016

Bahrenfeld Süd / 2016

Nördliche Neustadt / 2018

Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd / 2018

Altona Nord / 2019

Eilbek (Bezirk Wandsbek) / 2020

  Barmbek Nord und Jarrestadt / 2020

 

Gebiet mit Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung

 

Borgfelde / 2021

Soziale Erhaltungsverordnung Hamburg Stadtteile

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