Im Kampf gegen Verdrängung von alteingesessenen Mietern aus ihren Wohnungen in zentral gelegenen Mehrfamilienhäusern und gegen die Gentrifizierung durch Luxussanierungen, hat die Hansestadt Hamburg und auch andere Städte wie Berlin oder München die Reißleine gezogen und erlassen in zentralen und somit sehr beliebten Wohnlagen soziale Erhaltungsverordnungen - auch als Milieuschutz oder Erhaltungssatzung bezeichnet – und nutzen ihr Vorkaufsrecht, falls ein Kaufinteressent die sogenannte Abwendungsvereinbarung nicht abschließt, um sich an die erlassenen Regeln zu halten. Bauliche Veränderungen an einem Mehrfamilienhaus in Hamburg im Bestand / Altbau in einem Quartier mit sozialer Erhaltungsverordnung in Hamburg ist genehmigungspflichtig geworden und ohne die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) einzubeziehen geht nichts mehr! Man kann also unter anderem auch nicht mehr so einfach ein Haus mit Mietwohnungen in den unten genannten Stadtteilen in Eigentumswohnungen umwandeln. Das Verkaufen und Kaufen von Mietshaus in Hamburgs sehr beliebten Citylagen ist diesbezüglich nicht einfacher geworden.
Südliche Neustadt / 1995
St. Georg / 2012
St. Pauli (inkl. Karolinenviertel) / 2012
Sternschanze (Schanzenviertel) / 2013
Osterkirchenviertel / 2013
Altona Altstadt / 2014
Eimsbüttel Süd / 2014
Ottensen / 2016
Bahrenfeld Süd / 2016
Nördliche Neustadt / 2018
Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd / 2018
Altona Nord / 2019
Eilbek (Bezirk Wandsbek) / 2020
Barmbek Nord und Jarrestadt / 2020
Gebiet mit Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung
Borgfelde / 2021
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